Die Feiertage der Schweiz – geradlinig und doch kompliziert

Welche Person geniesst sie im Leben nicht, die arbeitsfreien Tage zum Beruhigen und Pause einlegen, die beileibe nicht vom regelmäßigen Urlaub abgerechnet werden, alldieweil, dass sie auf Ebene des Bundes bestimmt wurden. Hier in der Alpenrepublik sieht es auf dem allerersten Anblick enorm verzwickt aus, wie die gesetzliche und oeffentlichen Feiertage geregelt wurden. Alle 12 Areale geniessen bombastische Ungezwungenheiten, bei der Bestimmung der gesetzliche und oeffentliche freie Tage, wie es sich vorzeigen wird. Doch wenn irgendjemand mal etwas tiefgehender hinsieht, ist es alles andere als wahrhaft so unübersichtlich, wie es den allerersten Anschein hat.

Welche Ruhetage gelten in allen Verwaltungsbezirken?

Zunächst einmal gibt es den einzigen auf Bundesebenevereinbarten Festtag in der Schweiz und das ist die Feier des Bundes, die jedes Jahr am 01. 08. stattfindet. Sämtliche anderen Feiertage Schweiz werden alle miteinander von den Regierungsbezirken selber besiegelt. Ergodessen hat die vollständige Eidgenossenschaft nur drei weitere Ruhetage, die im ganzen Staat Wichtigkeit haben. Hier handelt es sich um den Christi Himmelfahrt, Jahresbeginn und der erste Weihnachtsfeiertag. Hinzu kommen hier die (zu meinem Bedauern) immer auf einen siebenter Tag der Woche (Son.) fallenden gesetzliche und oeffentliche Feiertage, für die gesamte Schweiz, und zwar Pfingstsonntag und Ostersonntag. Und an diesem Punkt hören dann die Parallelen auf. Evtl. ist es noch machbar, den eidgenössischen Bettag mit einzubeziehen, welches andererseits schon gar nicht mehr richtig ist, da dieser nicht im Kreis Genf geltung hat.

Welche Handlungsmöglichkeiten haben die Verwaltungsbezirke zum Gestalten der gesetzliche und oeffentliche freie Tage?

Und hier nun wird es bemerkenswert. Da dieKantone durch das geltung habende Recht, in der Schweiz, über jede Menge Freiheiten befinden, gesetzliche und oeffentliche freie Tage zu verfügen. Jeder Regierungsbezirk hat die Gestaltungsmöglichkeit, bis zu 8 Tage im Jahr dem siebenten Tag der Woche (Son.)gleichzustellen, an dem nicht gearbeitet werden brauch. Extra kommen hier die vom Verwaltungsbereich oder der Ortschaft selbst festgesetzten gesetzlichen Ruhetage. Diese vom jeden Distrikt selbst geregelten Feiertage brauchen in keiner Weise den Regeln der acht Tage im Jahr dem siebenten Tag der Woche (Son.) gleichgestellten Ruhetagen folgen. So ist es lösbar, das in manchen Regierungsbezirken über beträchtlich mehr und in anderen über bedeutend weniger gesetzliche und nicht gesetzliche Feiertagen verfügt werden kann. Um das Gesamte noch ein wenig abstruser zu machen, verfügen die Kreise nun ausserdem über das Recht, halbe öffentliche Festtage zu ermöglichen. Einzelne Sektoren innerhalb der Verwaltungsbezirke können nun noch “nicht” gesetzliche Ruhetage hinzufügen, an denen den vollstaendigen oder den halben Tag absolut nicht gearbeitet werden muss. Das alles verstanden? Klasse! Die einzelnen Regelungen der Kantone für gesetzl., öffentliche und kirchliche Ruhetage würde hier nun den Rahmen absolut zur Explosion bringen, wie sicherlich ein jedweder begreift.

War das in Wirklichkeit so kompliziert?

Wie man sehen kann, schaut es auf den ersten Blick arg diffizil aus, wie die gesetzliche und nicht gesetzliche Feiertage in der Schweiz geregelt sind. Doch bei Nähern hinsehen ist es doch um einiges einfacher, da im jeweiligen Wohnkanton wohl ein jeder weiß, wann er gar nicht zu arbeiten hat. Bleibt am Ende nur das Resümee. Wollen Sie in die Helvetien umziehen wollen oder innerhalb der Alpenrepublik dislozieren wollen, machen Sie sich das Hochgeschwindigkeitsnetz zum Helferlein, um im Vorfeld herauszufinden, wo Sie über die meiste freie Zeit verfügen.


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